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Every day

AGBs

AGBs Kurse, Intensivkurse (nachfolgende Kurse genannt)

​1. Vertragsabschluss:

a) Anmeldungen zu unseren Kursen können telefonisch, schriftlich oder über unsere Websites www.gdt.at oder www.triathlonwerkstatt.at erfolgen und sind für den Anmeldenden verbindlich.
Die Triathlonwerkstatt (nachfolgend immer GDT genannt) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGBs. Die AGBs finden sich auf sämtlichen Websites.
​b) Sie können für eine andere Person Buchungen durchführen. Für Kursgebühren haftet immer jene Person, die die Buchung durchgeführt hat. Im Falle des Kinderschwimmens gelten die Erziehungsberechtigten als Ansprechpersonen. In diesem Falle haften diese auch für die Einhaltung der AGBs ihrer Kinder.
​c) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Sie erhalten nach der Anmeldung – wenn eine Teilnahme erfolgen kann – eine Anmeldebestätigung. Mit Einlangen der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande.
​d) Sollten Sie 2 Werktage nach Ihrer Anmeldung noch keine Bestätigung erhalten haben (zB wenn Sie in Ihrem E-Mail-Account einen Spam Filter aktiviert haben, um unerwünschte Mails auszufiltern,…), kontaktieren Sie uns bitte.
​e) Eine Woche vor Kursbeginn erhalten Sie eine Kurserinnerung per E-Mail.

2. Zahlungsbedingungen:

a) Die gesamte Kursgebühr ist vor Kursbeginn fällig und muss spätestens zum ersten Kurstermin eingelangt sein oder beim ersten Kurstermin zur ersten Unterrichtsstunde bar bezahlt werden.
b) Sollte die Kursgebühr nicht rechtzeitig bezahlt werden, ist GDT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kursplatz neu zu vergeben. Dies entbindet aber nicht von der Zahlung des Kursbeitrages.
​c) Offene Zahlungen, die nach zweimaliger Mahnung (inkl. Mahnspesen) nicht bei GDT eingelangt sind, werden an ein Inkassobüro weitergeleitet. Die Mahnspesen betragen € 7 für die erste und € 14 für die zweite Mahnung.
​d) Sollten Schwimmkurse abgesagt werden, weil die Mindestteilnehmer/innenzahl nicht erreicht wird, wird der gesamte Kurspreis refundiert. Sollte es zu einer Absage von Schwimmkursen oder Schließung von Bädern aufgrund von COVID-19 kommen, refundieren wir den Kurspreis bzw. aliquoten Kurspreis exkl. einer Bearbeitungs- und Organisationsgebühr in der Höhe von 25,- pro Teilnehmer/in.

3. Rücktritt:

a) Kein Widerrufsrecht: Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) besteht kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
​b) Ein Rücktritt vom gebuchten Kurs bedarf der schriftlichen Form (Email) einer der beiden Vertragsparteien und resultiert nicht automatisch aus der “Nichtbezahlung” der Kursgebühr.
​c) Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden ist unabhängig der gesetzlichen Lage (3.a) ausschließlich schriftlich per Email an office@gdt.at bis spätestens 14 Werktage vor dem geplanten Kursbeginn möglich. Berücksichtigt werden Rücktritte von Montag bis Freitag während 8:00 – 18:00. Im Zeitraum von 14 Werktagen vor Kursbeginn bis 7 Tage vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 50% der regulären Kursgebühr. Bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor Kursbeginn wird – auch wenn der Kurs nicht besucht wird – die gesamte Kursgebühr fällig.

4. Kursorganisation/Kurstermine:

a) Wir behalten uns vor, Kurse abzusagen oder zu verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder andere schwerwiegende Beeinträchtigungen vorliegen.
​b) Kurseinheiten, die wegen Krankheit des Kursleiters, Schließung des Schwimmbades, zu niedriger Wassertemperatur oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen entfallen, werden nach Möglichkeit nach Kursende am gleichen Wochentag und zur gleichen Uhrzeit nachgeholt. Dies kann unter Umständen auch in die Ferienzeit fallen. In Ausnahmenfällen müssen Kurse auch auf andere Tage, zu anderen Zeiten und an andere Locations verlegt werden.
​c) Eine Auszahlung oder Gegenverrechnung mit anderen Kursgebühren ist nicht möglich, wenn ein Ersatztermin angeboten wurde.
​d) Auch steht es GDT frei, bei Notwendigkeit andere Kursleiter ohne Vorankündigung einzusetzen.

5. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers:

a) GDT ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers zu den gebuchten Kursen die Kursgebühr – auch nicht aliquot – zurückzuerstatten.
​b) Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht nicht. Fehlstunden verfallen daher grundsätzlich und können nicht nachgeholt werden.

6. Haftung:

a) Für Verletzungen und Unfälle vor Beginn und nach Ende der Kurse übernimmt GDT keine Haftung. Die Aufsichtspflicht der Schwimmlehrer erstreckt sich ausschließlich auf die Kurszeit. Für Schäden an Einrichtungsgegenständen der Bäder übernimmt GDT keine Haftung gegenüber den Kursteilnehmern.
​b) Dies gilt ebenfalls für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen. Die Eltern übernehmen die Haftung für ihre Kinder. Weiters übernimmt GDT keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der KursteilnehmerInnen, sofern GDT nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Im Übrigen ist jede Haftung von GDT, soweit gesetzlich zulässig.

c) Ein absolutes Schwimmverbot besteht bei:

* Ohrenentzündungen
* Augenentzündungen
* Durchfall
* ansteckenden Krankheiten
* Fieber

d) Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmer/innen oder ihre gesetzlichen Vertreter/innen, dass es keine gesundheitlichen Einwände gibt, die gegen eine Teilnahme am Kurs sprechen.

7. Verhalten im Bad:

a) Die Hausordnung des jeweiligen Bades ist zu beachten. Das Schwimmbad darf nur in Anwesenheit der Kursleitung betreten werden.Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder vor und nach dem Unterricht nicht ins Wasser gehen bzw. übergeben dies den Trainern an den dafür vorgesehenen Plätzen in ihre Obhut.
b) Schäden, die von Kursteilnehmern oder auch Aufsichtspersonen verursacht werden, sind von diesen zu ersetzen.

8. Sonstiges:

Mit Ihrer Anmeldung zu einem Kurs stimmen Sie den AGB zu. Sollte eine der Bedingungen nichtig oder unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen sowie die weiteren Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Anstelle dieser nichtigen oder unwirksamen Bedingungen treten die gesetzlichen Bedingungen ein.

Der Kursteilnehmer (oder seine Erziehunsgberechtigten) stimmt zu, dass vor, während und nach dem Kurs gemachte Fotos auf sozialen Medien und der Homepage veröffentlicht werden dürfen. Der Name des Teilnehmers wird allerdings nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch diesen oder die Erziehungsberechtigten genannt.

Der Kursteilnehmer stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für Werbezwecke der GDT, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kursteilnehmer bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Er ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an GDT widerrufen werden.

Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

Gültig ab: 1.08.2020
GDT – general development of training

AGBs – Coaching

​1. Leistungen:

Diese Vereinbarung beinhaltet ausschließlich Leistungen aus dem Bereich der individuellen Trainingsplanung. Diese bestehen aus der Erstellung tagesgenauer individueller Trainingspläne auf Basis der persönlichen Information des Vertragspartners, sowie dem Informationsaustausch zwischen dem Trainer und dem Vertragspartner, der im Leistungskatalog der verschiedenen Trainingspakete definiert ist. Das Feedback muss schriftlich und großteils über die Trainingsplattform Trainingpeaks erfolgen. Alle weiteren Leistungen von GDT sind kein Bestandteil dieser Vereinbarung. Die Pläne werden zyklusweise für den Zeitraum von zwei Wochen in Ausnahmen bis sechs Wochen erstellt. Die Folgepläne sind spätestens zum Ablauf des aktuellen Planes einsehbar insofern alle zur Planung notwendigen aktuellen Informationen des Vertragspartners fristgerecht vorliegen. Stichtag ist Mittwoch der letzten vorliegenden Trainingswoche, soweit nicht anders vereinbart.

2. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigung:

Die Laufzeiten der Pakete sind Mindestlaufzeiten (Basic: 6 Monate, Advanced, Premium: 12 Monate). Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden, läuft aber bis zum Ende der Mindestlaufzeit weiter. Wird ein Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um die vorhergehende Laufzeit. Die Kündigung des Vertrages hat schriftlich bis zur angegebenen Frist per Post oder Mail zu erfolgen. Kommt es zu einer Preisanpassung, so nimmt der Vertragspartner während der Mindestlaufzeit nicht daran teil. Bei Preisanpassungen während verlängerter Laufzeiten erhält der Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei Krankheit oder Verletzungen, die ein Training auf lange (ab 6 Wochen) Sicht verhindern, erhält der Vertragspartner gegen Vorlage eines ärztlichen Attests die Möglichkeit den Vertrag ruhend zu stellen, um nach dem Auskurieren wieder einsteigen zu können. Der Vertrag gilt dann um die ursprünglich noch ausstehende Vertragsdauer weiter. Verträge können beidseitig gekündigt werden.

3. Außerordentliche Kündigung (Antidopingklausel):

GDT spricht sich entschieden gegen Doping aus. Wir sind der Meinung, dass sportliche Leistungen,egal auf welchem Niveau auch ohne Einnahme von verbotenen Mitteln, möglich sind. Aus diesem Grund werden wir NIEMALS einen Sportler zum Gebrauch dieser Mittel auffordern, animieren oder selbst welche verabreichen. Sollte ein von uns betreuter Sportler nachweislich des Dopings überführt werden, wird der Trainingsvertrag sofort und einseitig gekündigt, wobei der Sportler, die noch ausstehenden Restzahlungen bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit zu tätigen hat. Der Sportler bestätigt durch die Akzeptanz dieses Vertrags, dass er keinerlei verbotenen Mittel oder Methoden zur Leistungssteigerung bedient.

4. Beitragszahlungen:

a. Während der Mindestlaufzeiten nimmt der Vertragspartner an keinen Beitragserhöhungen teil.
b. Eine Nichtinanspruchnahme der Leistungen entbindet nicht von der laufenden Beitragszahlungspflicht
c. Gerät der Vertragspartner länger als vier Wochen in Zahlungsverzug, wird der Gesamtbetrag bis zum Zahlungsende sofort zur Zahlung fällig. Bis zum Ausgleich des Betrags stellt GDT seine Leistungen gegenüber dem Vertragspartner ein

5. Änderungen:

Namensänderungen, Anschriftenänderungen, Änderungen der Bankverbindung etc. sind GDT unmittelbar mitzuteilen.

6. Gesundheitsbestätigung:

Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Vertragspartner, dass er gesund und sportlich belastbar ist. Wir empfehlen dringend vor dem Abschluss eines Trainingsvertrags sich von einem Arzt die sportliche Belastbarkeit sowohl internistisch als auch orthopädisch bestätigen zu lassen.

7. Haftung:

GDT haftet nicht für Unfälle, Verletzungen oder Überlastungen, die während des geplanten Trainings oder gemeinsamer Einheiten entstehen, außer sie sind direkt durch einen Trainer unter Vorsatz oder schwerer Fahrlässigkeit entstanden.

8. Rechtsgültigkeit:

Sollte eine der oben genannten Bestimmungen rechtsungültig sein, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige gesetzliche Regelung ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt.

Mit Abschluss eines Coaching-Angebots bestätige ich, mich mit den Vertragsbedingungen vertraut gemacht zu haben und mit diesen einverstanden zu sein.

9. Sonstiges

Mit Ihrer Anmeldung zu einem Kurs stimmen Sie den AGB zu. Sollte eine der Bedingungen nichtig oder unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen sowie die weiteren Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Anstelle dieser nichtigen oder unwirksamen Bedingungen treten die gesetzlichen Bedingungen ein.

Der Vertragspartner stimmt zu, dass während der Vertragsgültigkeit gemachte Fotos auf sozialen Medien und der Homepage mit Namensnennung veröffentlicht werden dürfen.

Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für Werbezwecke der GDT, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kursteilnehmer bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Er ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an GDT widerrufen werden.

Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gültig ab: 1.12.2020

AGBs Workshops, Camps und Trainingslager (in Zukunft nur Camps genannt)

1. Vertragsabschluss:

a) Anmeldungen zu unseren Camps können telefonisch, schriftlich oder über unsere Websites www.gdt.at erfolgen und sind für den Anmeldenden verbindlich.
GDT erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGBs. Die AGBs finden sich auf sämtlichen Websites.
​b) Sie können für eine andere Person Buchungen durchführen. Für Campgebühren haftet immer jene Person, die die Buchung durchgeführt hat.
​c) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Sie erhalten nach der Anmeldung – wenn eine Teilnahme erfolgen kann – eine Anmeldebestätigung. Mit Einlangen der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande.
​d) Spätestens eine Woche vor Campbeginn, erhalten sie alle notwendigen Informationen zum Camp.


2. Zahlungsbedingungen:

a) Die gesamte Campgebühr ist vor Campbeginn fällig und muss spätestens zum jeweils genannten Termin eingelangt sein.
​b) Sollte die Campgebühr nicht rechtzeitig bezahlt werden, ist GDT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Campplatz neu zu vergeben. Die Zahlung muss in diesem Fall aber dennoch durchgeführt werden.
​c) Offene Zahlungen, die nach zweimaliger Mahnung (inkl. Mahnspesen) nicht bei GDT eingelangt sind, werden an ein Inkassobüro weitergeleitet. Die Mahnspesen betragen € 7 für die erste und € 14 für die zweite Mahnung.
​d) Bei Absage eines Camps wird die Campgebühr in voller Höhe von GDT rückerstattet.

3. Rücktritt:

a) Für Buchungen im Fernabsatz (insbesondere über Internet oder E-Mail) steht den KursteilnehmerInnen als KonsumentInnen im Sinn des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (exklusive Samstage) gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, wobei ein Absenden der Rücktrittserklärung binnen der Frist ausreicht. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, sofern die Veranstaltung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser sieben Werktage beginnt.
​b) Ein Rücktritt vom gebuchten Camp bedarf der schriftlichen Form (Brief oder Email) einer der beiden Vertragsparteien und resultiert nicht automatisch aus der “Nichtbezahlung” der Kursgebühr.
​c) Die Stornobedingungen sind von Camp zu Camp unterschiedlich und können beim Vertragsabschluss erfragt werden. Die Trainingsbeiträge bei den Camps unterliegen ausdrücklich nicht den Stornobedingungen der Reiseanbieter und werden in keinem Fall ersetzt.

4. Camporganisation/Camptermine:

a) Wir behalten uns vor, Camps abzusagen oder zu verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder andere schwerwiegende Beeinträchtigungen vorliegen.
​b) Auch steht es GDT frei, bei Notwendigkeit andere Campleiter ohne Vorankündigung einzusetzen.

5. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers:

a) GDT ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Campteilnehmers zu den gebuchten Camps die Campgebühr – auch nicht aliquot – zurückzuerstatten. Dabei werden für Reisekosten die Stornobedingungen des Reiseanbieters (Transportunternehmen, Hotel,…) zur Anwendung gebracht. Die Kosten für die Trainingsbetreuung bleiben bei GDT.
​b) Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht nicht. Fehlstunden verfallen daher grundsätzlich und können nicht nachgeholt werden.

6. Haftung:

a) Für Verletzungen und Unfälle während der Camps übernimmt GDT keine Haftung. Die Aufsichtspflicht der Coaches bei Kindern erstreckt sich ausschließlich auf die jeweilige Dauer der Einheiten. Für Schäden an Einrichtungsgegenständen der an Orten an denen Trainingseinheiten stattfinden, übernimmt GDT keine Haftung gegenüber den Campteilnehmern.
​b) Dies gilt ebenfalls für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen. Die Eltern übernehmen die Haftung für ihre Kinder. Weiters übernimmt GDT keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Campteilnehmer, sofern GDT nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Im Übrigen ist jede Haftung von GDT, soweit gesetzlich zulässig.

c) Ein absolutes Trainingsverbot besteht bei:

* Ohrenentzündungen
* Augenentzündungen
* Durchfall
* ansteckenden Krankheiten
* starker Verkürzung
* Fieber

d) Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmer/innen oder ihre gesetzlichen Vertreter/innen, dass es keine gesundheitlichen Einwände gibt, die gegen eine Teilnahme am Camp sprechen.

7. Verhalten im Camp:

a) Die Hausordnung des jeweiligen Trainingsortes bzw der Unterkunft ist zu beachten. Die Trainingsstätten dürfen nur in Anwesenheit der Coaches betreten werden.
​b) Schäden, die von Campteilnehmern oder auch Aufsichtspersonen verursacht werden, sind von diesen zu ersetzen.

8. Sonstiges:

Mit Ihrer Anmeldung zu einem Camp stimmen Sie den AGB zu.Sollte eine der Bedingungen nichtig oder unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen sowie die weiteren Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Anstelle dieser nichtigen oder unwirksamen Bedingungen treten die gesetzlichen Bedingungen ein.

Der Campteilnehmer (oder sein Erziehunsgberechtigter) stimmt zu, dass während des Camps gemachte Fotos auf sozialen Medien und der Homepage mit Namensnennung veröffentlicht werden dürfen.

Der Campteilnehmer stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für Werbezwecke der GDT, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kursteilnehmer bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Er ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an GDT widerrufen werden.

Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

Gültig ab: 1.12.2018
GDT Sportconsulting